Süddeutsche Propagandatechniken gegen Markus Hollemann

Mit dem Süddeutsche-Artikel „Sympathie für radikale Abtreibungsgegner“ begann eine eine Welle unfairer Medienberichte über den ÖDP-Politiker Markus Hollemann, die im Ergebnis zu seiner beruflichen Diskriminierung führte. FaireMedien.de analysiert den Propagandagehalt des Artikels.

Der Süddeutsche-Artikel „Sympathie für radikale Abtreibungsgegner“ vom 27.1. ist ein Lehrstück für die Verwendung unfairer Propagandatechniken im Dienste einer politischen Sache. Die Autoren Dominik Hutter und Josef Kelnberger erzeugen geschickt den Eindruck, dass der ÖDP-Politiker Markus Hollemann wegen seiner Unterstützung des Lebensrechts für alle Menschen für das Verwaltungsamt des Münchner Umwelt- und Gesundheitsreferenten disqualifiziert sei. Die Geschichte und die Begrifflichkeit („radikale Abtreibungsgegner“) der Süddeutschen wird von einigen überregionalen und vielen regionalen Medien, vor allem vom Münchner Boulevardblatt Abendzeitung, aufgegriffen und ungeprüft wiedergegeben. Der Eindruck einer aufziehenden Medienkampagne veranlaßt die Münchner CSU-Führung, ihren Kandidaten zum Rückzug von der Kandidatur zu bewegen, „um den Stadtfrieden nicht zu gefährden“. In einem Kommentar vom 28.1. fordert Süddeutsche-Redakteur Christian Krügel daraufhin ein generelles Berufsverbot von Lebensrechtlern für politische Ämter in München und verschärft mit dem Ausdruck „christliche Rechtsradikale“ noch einmal drastisch die Begrifflichkeit.

Die von Markus Hollemann unterstützten Lebensrechtler vertreten in der Frage der Abtreibung eine Position, die mit der offiziellen Position der katholischen Kirche übereinstimmt. Diese Position vertreten also potenziell 24 Millionen Katholiken in Deutschland, darunter zahlreiche Entscheidungsträger in Politik, Wirtschaft und Verwaltung. Sie alle wären in der Logik der Süddeutschen-Redakteure „radikale Abtreibungsgegner“ und ungeeignet für ein Verwaltungsamt in München. Absurd. Um eine vermeintliche „Radikalität“ von Lebensrechtlern zu konstruieren, verwenden die Autoren klassische Propagandatechniken. Sie schüren unbegründete Ängste, verwenden tendenziöse und irreführende Begriffe, unterschlagen bewußt relevante Fakten und bieten ausschließlich parteiische und fragwürdige Zeugen auf. Mit objektiver Berichterstattung hat das nichts zu tun.

Markus Hollemann ist einer unfairen, politisch motivierten Kampagnenberichterstattung zum Opfer gefallen. Wir dürfen nicht zulassen, dass sich so etwas wiederholt. Die Diffamierung eines unbescholtenen und ehrenwerten christlichen Politikers, der sich für den Schutz allen Lebens ausspricht, und die damit verbundene Einschränkung der Meinungsfreiheit sind nicht hinnehmbar. Der Einsatz für das Lebensrecht aller Menschen darf nicht zu beruflicher Diskriminierung führen. Engagement gegen Abtreibung darf nicht kriminalisiert werden. Auch und gerade nicht von den Redakteuren der größten deutschen Tageszeitung.

Unterschlagen relevanter Fakten

Hutter und Kelnberger schreiben, dass im Jahr 2014 1000 Gegendemonstranten gegen den Marsch für das Leben demonstriert haben. Sie unterschlagen, dass der Marsch selbst inzwischen 5000 Teilnehmer auf die Straße bringt, also das Fünffache der Gegendemonstranten. Sie unterschlagen, dass namhafte Vertreter des Bundestages und der Kirchen, inklusive Papst Franziskus, Kardinal Reinhard Marx und CDU-Fraktionschef Volker Kauder diese Veranstaltung unterstützen. Sie unterschlagen auch, dass die Gegner des Marsches teilweise sehr gewalttätig vorgehen und 2014 am Vortag des Marsches einen Anschlag auf Räume der Organisatoren auf einem Berliner Kirchengelände verübten. Mit der ausschließlichen Erwähnung der 1000 Gegendemonstranten wird ein falsches Bild einer scheinbar gesellschaftlich marginalen Position der Lebensrechtler gezeichnet. Tatsächlich ist die pro-life-Einstellung eine breit in der Gesellschaft, bei den Eliten und auch in der Verfassung verankerte Position.

Hutter und Kelnberger behaupten, dass die Gegner des Marsches für das Leben gegen das „reaktionäre“ Familienbild der Lebensschützer demonstriert haben. Sie unterschlagen, dass sich die Gegendemonstranten tatsächlich auch gegen das Lebensrecht der Ungeborenen und für Abtreibung sowie gegen den christlichen Glauben wenden und dabei häufig eine sehr verletzende Sprache benutzen, etwa mit Sprüchen wie „Hätt Maria abgetrieben, wärt ihr uns erspart geblieben“, „Gegen Christus“ oder „Heil Satan“. Das Unterschlagen dieser Fakten verhindert beim unbefangenen Leser einen kritischeren Eindruck von der Legitimität der Anliegen der Gegendemonstranten.

Hutter und Kelnberger zitieren den politischen Aktivisten Marcus Buschmüller als warnende Stimme vor den Lebensrechtlern. Sie verschweigen, dass sein Verein lange Zeit vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft wurde. Das Unterschlagen dieser Information lässt einen hochproblematischen Linksradikalen als unbefangenen Experten erscheinen.

Mit keinem Wort erwähnen die Autoren die schlichte Tatsache, dass Abtreibung in Deutschland rechtswidrig ist und nur straffrei gestellt ist.

Parteiische und zweifelhafte Zeugen

Hutter und Kelnberger zitieren insgesamt drei Personen, um aus Markus Hollemanns Unterstützung des Lebensrechtes ein Problem zu konstruieren: eine Grünen-Stadträtin, den CSU-Bürgermeister und einen linksradikalen Aktivisten. Die Grünen-Fraktionschefin der Gemeinde Denzlingen, Silke Höfflin, wird mit einer kritischen Bewertung der Amtsführung von Markus Hollemann als Denzlinger Bürgermeister zitiert. Von diesen vier Zitatgebern treten drei als klare Gegner Hollemanns und einer als kritisch distanziert in Erscheinung. Befürworter werden nicht zitiert, obwohl es sie nachweislich in großer Zahl gibt. Lediglich Markus Hollemann selbst wird in eigener Sache zitiert. Ausgewogene Berichterstattung sieht anders aus.

Die Süddeutsche-Redakteure richten ihre Zitierpolitik völlig distanzlos an den Interessen der Grünen-Politikerinnen aus. Die Grünen als Münchner Oppositionspartei haben ein Interesse, der CSU zu schaden, indem der CSU-Kandidat Hollemann beschädigt und möglichst verhindert wird. Der SZ-Artikel nimmt diese Beschädigung vor. Er versucht zum einen die politischen Fähigkeiten und zum andern den politischen Wertekompass von Markus Hollemann in Zweifel zu ziehen.

Hollemanns Wertekompass bietet wenig Angriffsfläche. Er hat eine christliche und wertorientierte Grundhaltung, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Um diese Überzeugungen anzugreifen, müssen die SZ-Redakteure einen Zeugen aufbieten, dessen eigener Standort weit am Rand des Wertekanons des Grundgesetzes liegt – und greifen dazu auf den Politaktivisten Buschmüller und seine linke Weltsicht zurück.

Hollemanns politische Fähigkeiten attackieren die Autoren mit dem so unseriösen wie durchsichtigen Mittel des Abdrucks unbelegter Gerüchte. Sie schreiben „In dem Ort [Hollemanns Gemeinde Denzlingen] ist die Rede von verbrannter Erde […,] von mangelndem Durchsetzungsvermögen und Schwierigkeiten mit den Gemeinderäten.“ Es bleibt im Dunkeln, wer genau das behauptet, wie glaubwürdig derjenige ist und ob es Belege für die Behauptung gibt. Das sind die üblen Methoden des Boulevardjournalismus.

Schüren unbegründeter Furcht

Ein Politiker, der sich für den Schutz allen Lebens ausspricht, sei nicht mit dem Amt des Gesundheitsreferenten in München zu vereinbaren, weil zum Gesundheitsreferat auch eine Schwangerenberatungsstelle gehört. Mit dieser Meinung wird die Grünen-Stadträtin Lydia Dietrich zitiert. Sie erweckt den Eindruck, als könne der Referent qua Amt großen Einfluss auf die Beratungspraxis nehmen und dort eventuell seine Macht im Sinne des Lebensrechts gebrauchen.

Politaktivist Marcus Buschmüller schürt Ängste vor Lebensrechtlern, indem er ihr Anliegen willkürlich mit Homosexuellenfeindlichkeit und Antifeminismus assoziiert.

Tendenziöse und irreführende Begriffe

Der Artikel von Hutter und Kelnberger ist durchzogen von politischen Kampfvokabeln, die geeignet sind, Gefühle von Furcht und Abneigung hervorzurufen, nicht aber dazu, die Wirklichkeit im Fall Hollemann angemessen zu beschreiben. „Christlicher Fundamentalismus“, „rechtsgerichteter Antifeminismus“ oder „reaktionäres Familienbild“ sind typische Beispiele.

Eine Schlüsselposition kommt dabei dem bereits in der Überschrift verwendeten Begriff „Radikal“ zu. Das Adjektiv hat eine Ausgrenzungsfunktion. Es suggeriert eine unangenehme Aggressivität und Randständigkeit des damit belegten Anliegens. Belege für die vermeintliche Radikalität der Lebensrechtler bleiben die Autoren schuldig. Fakt ist , dass die von Markus Hollemann unterstützten Lebensrechtler in der Frage der Abtreibung eine Position vertreten, die mit der offiziellen Position der katholischen Kirche übereinstimmt und darüber hinaus von zahlreichen evangelischen und orthodoxen Christen, Anhängern anderer Religionen und auch Konfessionslosen in Deutschland geteilt wird. „Radikal“ ist das falsche Wort, um ein Anliegen dieser vielen Menschen zu charakterisieren.


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